Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind Studierende bei ihren Eltern familienversichert, wenn sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen über 350 € im Monat haben, bei einem Minijob darf 520 € im Monat verdient werden. Danach sind Studenten in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert, die von jeder gesetzlichen Krankenversicherung angeboten wird. Studierende können sich auch privat versichern, hierzu muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden.
Studierende aus Beamtenfamilien, die beihilfeberechtigt sind, erhalten maximal bis zum Ablauf des Kalenderjahres, indem sie das 25. Lebensjahr vollenden, 80 % Beihilfe. Die restlichen 20 % Krankheitskosten sind privat abgesichert. Anschließend müssen sich Studierende zu 100 % privat zu Ausbildungskonditionen weiter versichern.
Anwärter/innen:
Lehramtsanwärter/innen sind während des Vorbereitungsdienstes Beamte/innen auf Widerruf. Sie erhalten als Alleinstehende zu ihren Krankheitskosten 50 % Beihilfe. Die restlichen 50 % werden durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Auch während des Vorbereitungsdienstes ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Allerdings verzichten Sie dann auf die Beihilfe und müssen sich zu 100 % selbst versichern.
Hier finden Sie eine Broschüre PKV Boni für Lehramtsanwärter (einfach klicken).
Dienstanfänger / Junglehrerinnen und Junglehrer:
Lehrer/innen:
Erhalten Sie nach dem Vorbereitungsdienst eine Stelle als Beamter/Beamtin auf Probe, bleiben Sie weiterhin in der privaten Krankenversicherung. Als Lehrer/in im Angestelltenverhältnis sind Sie sozialversicherungspflichtig und damit automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse.
Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte:
Der VBE-Wirtschaftsservice bietet allen VBE-Mitgliedern einen günstigen Krankenversicherungstarif über seinen Partner, der DBV Deutsche Beamten Versicherung, an.
Vorteile für Mitglieder und deren Angehörige:
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