Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Lebenszeit einen Anspruch auf Ruhegehalt nach einer Dienstzeit von mindestens 5 Jahren (Ausnahme Dienstunfall). Berechnet wird die Höhe des Ruhegehaltes aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen.

Als Beamter auf Widerruf und auf Probe haben Sie in der Regel bei Dienstunfähigkeit keine Versorgungsansprüche. Sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deshalb ist gerade während dieser Zeit eine private Vorsorge wichtig..

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte sich Ihrem Versorgungsbedarf anpassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet hier eine flexible Versicherungsmöglichkeit. Die Dienstanfänger-Police bietet Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit kombiniert mit dem gleichzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge.

Hier finden Sie eine Broschüre unseres Partners DBV zum Thema Dienstunfähigkeit (einfach klicken).

Achtung:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht immer bei Dienstunfähigkeit, da Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit an verschiedene Voraussetzungen geknüpft sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist eine der wenigen Versicherungen die eine reine Dienstunfähigkeitsversicherung anbietet und als VBE-Mitglied erhalten Sie als besonderen Vorteil einen Beitragsnachlass.

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