Gut informiert 2: Beihilfe für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher im Arbeitnehmerverhältnis des öffentlichen Dienstes

Beihilfe in Krankheitsfällen und so weiter wird nicht nur in Erfüllung der ergänzenden Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn an dessen Beamte und Versorgungsempfänger gewährt, sondern auch an die im öffentlichen Dienst stehenden Arbeitnehmer – hier allerdings als Vergütungsanteil für erbrachte Arbeitsleistung – geleistet. Das Beihilferecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst richtet sich überwiegend nach der Art des Krankenversicherungsverhältnisses. Aus diesem Umstand resultiert eine enorme Vielschichtigkeit und Komplexität der diesbezüglichen Beihilfevorschriften. Diese Broschüre will aufzeigen, welche Personenkreise der hier genannten Arbeitnehmer in welchem Umfang einen Anspruch auf Beihilfe haben. Autor: Kurt Schulz, Dipl.-Verwaltungswirt. DIN A5, 26 Seiten.